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11. Ist die Beteiligung von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft erforderlich?

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11. Ist die Beteiligung von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft erforderlich?

Nein, die Beteiligung von Vereinen, Verbänden oder engagierten Einzelpersonen ist nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen jedoch, einzelne Vertreter:innen einzubeziehen, da dies einen großen Mehrwert verspricht. In den Prozess werden mehr Perspektiven eingebracht, was z. B. beim Fragen-Set wertvoll sein kann, und wenn die beteiligten Vertreter:innen als Multiplikator:innen dienen, werden mehr Vereine zur Teilnahme motiviert und mehr Bürger:innen werden später auf den fertigen Mitwirk-O-Mat aufmerksam. Es reicht auch, einzelne Personen zum Auftaktworkshop einzuladen; eine große Beteiligungskampagne braucht es nicht. Wie gesagt ist es generell zwar empfohlen, aber nicht notwendig, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft zu beteiligen.

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